Sachverständigenbüro Hahn
 
Sachverständige für Architektenhonorare

Qualitätsvolle Planung hat ein faires Honorar

Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind, bietet die HOAI 2021 weiterhin einen Rahmen für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Sie dient somit weiterhin dem Schutz der Interessen von Bauherren, Nutzern und Eigentümern von Gebäuden und Anlagen aller Art, bietet Vergleichbarkeit und sichert somit eine hohe Planungsqualität für Umwelt und Baukultur.

Sabine Hahn
Dipl. Ing. (FH) Architektin 
von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz 
öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige
für die Begutachtung der Honorierung von
Leistungen der Architekten