Da Planungsleistungen sehr komplex sind, ergeben sich in der alltäglichen Anwendung häufig Schwierigkeiten, Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt oder Planer über die Höhe der Vergütung der Planungsleistungen.
Als Honorarsachverständige kann ich häufig bereits zu einem frühen Zeitpunkt vermittelnd beraten, z.B.:
Neben meiner Tätigkeit für Gerichte, berate ich außergerichtlich und prozessbegleitend bei Honorarstreitigkeiten.