Sachverständigenbüro Hahn
 
Sachverständige für Architektenhonorare

Leistungen


Da Planungsleistungen sehr komplex sind, ergeben sich in der alltäglichen Anwendung häufig Schwierigkeiten, Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt oder Planer über die Höhe der Vergütung der Planungsleistungen.

Als Honorarsachverständige kann ich häufig bereits zu einem frühen Zeitpunkt vermittelnd beraten, z.B.:

  • bei der Ermittlung von Leistungsanteilen für bestimmte Planungsleistungen
  • bei Besonderen Leistungen
  • bei der Erstellung von Teil- und Schlussrechnungen einschließlich Planungsnachträge
  • bei der Ermittlung von anrechenbaren Kosten.

Neben meiner Tätigkeit für Gerichte, berate ich außergerichtlich und prozessbegleitend bei Honorarstreitigkeiten.